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 Erklärung zur Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen.

Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn Sie bei dem Standesamt eingetragen wird, wo Sie die Ehe geschlossen haben.

Unterlagen

Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigter Ausdruck des Eheregisters mit Auflösungsvermerk oder Ihre Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil

Wenn Sie in Engelskirchen geheiratet haben, müssen Sie das Register nicht mitbringen.

Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden ist oder Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.

Kosten

Die Gebühren für die Erklärungen Wiederannahme eines früheren Namens betragen inkl. einer Bescheinigung über die neue Namensführung 30,00 Euro.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 08.03.2022 12:56 Uhr