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 Brauchtumsfeuer

Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers der vorherigen telefonischen oder schriftlichen Anmeldung beim Bürgerbüro.

Hinweise und Besonderheiten

  • Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Rückstände - insbesondere Baum- und Strauchschnitt.
  • Brandbeschleuniger (z.B. Benzin, Öl) dürfen zum Anzünden nicht benutzt werden.

  • Zum Schutz der Tiere, die in den vielleicht schon Tage vorher angelegten Haufen Unterschlupf gefunden haben, sollte das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden umgeschichtet werden bzw. sollte das Brennmaterial erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden.

  • Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft durch Luftverunreinigungen, bei stark aufkommendem Wind sowie ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreiten der Flammen über den Abbrennort hinaus sind zu verhindern. Erforderlichenfalls ist das Maifeuer vorzeitig abzulöschen. Zu baulichen Anlagen, Wäldern und Energieversorgungsanlagen sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.

  • Das Feuer muss ständig von mindestens zwei Personen, von denen eine das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, beaufsichtigt werden. Der Abbrennort darf erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig abgelöscht sind.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 14.12.2023 12:32 Uhr