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Unterhaltsvorschuss
Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht notwendig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er von der Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch genommen.
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Zuständig für die Antragsbearbeitung und Bewilligung der Unterhaltsvorschussleistungen sind die Jugendämter bzw. Fachdienste für Jugend der Kreise und Städte, die Jugendämter unterhalten.
Zuständig für Engelskirchen ist das:
Kreisjugendamt
La Roche-sur-Yon-Straße 18
51643 Gummersbach
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie unter www.obk.de/unterhaltsvorschuss.
Unter dem Link "Unterhaltsvorschuss online beantragen" gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.
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Zuständige Einrichtung
Oberbergischer Kreis - Kreisjugendamt
Kreisjugendamt
La Roche-sur-Yon-Straße 18
51643 Gummersbach
E-Mail: kreisjugendamt@obk.de
Letzte Änderung: 25.09.2024 09:47 Uhr
Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht notwendig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er von der Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch genommen.
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Zuständig für die Antragsbearbeitung und Bewilligung der Unterhaltsvorschussleistungen sind die Jugendämter bzw. Fachdienste für Jugend der Kreise und Städte, die Jugendämter unterhalten.
Zuständig für Engelskirchen ist das:
Kreisjugendamt
La Roche-sur-Yon-Straße 18
51643 Gummersbach
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie unter www.obk.de/unterhaltsvorschuss.
Unter dem Link "Unterhaltsvorschuss online beantragen" gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/694362/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie