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Ahnenforschung
Bei der Ahnenforschung können gebührenpflichtige Informationen des Standesamtes sehr hilfreich sein. Es besteht auch die Möglichkeit der Ausstellung von Urkunden. Die Personenstandsregister für den Zuständigkeitsbereich der Standesämter Ründeroth, jetzt Engelskirchen (1810 bis zum 31.12.1974) und Engelskirchen (1810 bis zum aktuellen Datum) stehen vollständig zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass auch im Bereich Ahnenforschung der Datenschutz einzuhalten ist. Um Personenstandsregister einsehen zu können oder daraus Urkunden erstellen zu lassen, muss ein begründetes Interesse nachgewiesen werden.
Die Anfrage sollte schriftlich an das Standesamt gerichtet sein und möglichst präzise Suchkriterien enthalten. Im Einzelfall kann auch ein persönlicher Besuch im Standesamt hilfreich sein.
Suchkriterien können sein:
- Möglichst vollständige Angaben über die gesuchte Person.
- Möglichst genaue Geburts-, Heirats- und Sterbedaten.
Nach der Gebührenordnung werden für jeden Suchvorgang Kosten erhoben!
- Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand.
- Auch wenn eine Suche ergebnislos geblieben ist, wird eine Gebühr fällig.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 4.1 - Verwaltungs-Services
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 10.02.2022 09:48 Uhr
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