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 Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung dient zum Nachweis über die erfolgte An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes.

Auf Antrag kann jederzeit eine erneute Meldebescheinigung ausgestellt werden.

Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis sind erforderlich).

Alternativ kann eine Meldebescheinigung auch per E-Mail an buergerbuero@engelskirchen.de angefordert werden. Die Gebühr ist dann vorab zu überweisen.

Folgende Meldebescheinigungen gibt es:

  • Einfache Meldebescheinigung
  • Erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung

Unterlagen

  • Ausweispapiere 
  • Eventuell eine Vollmacht

Kosten

Die Gebühr für eine einfache Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.

In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung gebührenfrei:

  • Bescheinigung zur Vorlage beim Versorgungsamt (Anforderung des Versorgungsamtes bitte mitbringen)
  • Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
  • Bescheinigung für das Arbeitsamt (Anforderung des Arbeitsamtes bitte mitbringen)
  • Bescheinigung für Rentenzwecke
  • Bescheinigung für Wohngeldzwecke
  • Bescheinigung für die ZVS

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 04.04.2023 14:27 Uhr