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 Winterdienst

Allgemeine Informationen

Die Durchführung des Winterdienstes ist für alle Gehwege und nicht baulich getrennten Rad/Gehwege und für einige verkehrsunbedeutende Straßen bzw. Straßenteilstücke auf die Anlieger übertragen.
Hierbei ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Die Gehwege sind dabei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee frei zu halten. Bei Eis- und Schneeglätte ist zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Ihre Verwendung ist nur erlaubt

  • in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
  • an gefährlichen Stellen, an Gehwegen wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf oder –abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem empfindlichen Bußgeld und der Aufforderung den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen.
Für die überwiegende Anzahl der Fahrbahnen der Straßen innerhalb der Gemeinde erfolgt der Winterdienst im Rahmen der Leistungsfähigkeit durch die Gemeinde und wird von dem Technischen Betrieb Engelskirchen/Lindlar durchgeführt.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 3.2 - Tiefbau
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 07.09.2021 15:05 Uhr