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 Wohngeld

Allgemeine Informationen

Bei Stellung eines Antrages auf Wohngeld sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wohngeld kann als Mietzuschuss vom Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss vom Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gestellt werden. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis des Bruttoeinkommens aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
    - bei Rentnern Rentenbescheid
    - bei Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art, Höhe, Empfänger
    - bei Arbeitslosen: Nachweis über Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld
  • Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
  • Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen  zur gesetzlichen Krankenversicherung und
    gesetzlichen Rentenversicherung
  • Nachweis über Steuern vom Einkommen
  • bei Antrag auf Mietzuschuss: Bescheinigung des Vermieters, Mietvertrag und Mietquittungen
  • bei Antrag auf Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst, Nachweis über die Höhe der Grundsteuer, Nachweis über die Beiträge Dritter zur Aufbringung der Belastung, Wohnflächenberechnung.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.3 - Soziales und Senioren
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 03.01.2024 08:28 Uhr