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Wohnberechtigungsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Falls ein Wohnungsbewerber eine Wohnung beziehen möchte, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, benötigt er für den Bezug einer solchen Wohnung eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Zuständig für die Erteilung ist der Oberbergische Kreis - Amt für soziale Angelegenheiten.
Generell soll der Antrag bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Durch telefonische Rücksprache erhalten Sie Informationen über die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.3 - Soziales und Senioren
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 17.07.2024 07:09 Uhr
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Falls ein Wohnungsbewerber eine Wohnung beziehen möchte, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, benötigt er für den Bezug einer solchen Wohnung eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Zuständig für die Erteilung ist der Oberbergische Kreis - Amt für soziale Angelegenheiten.
Generell soll der Antrag bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Durch telefonische Rücksprache erhalten Sie Informationen über die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Nachweise.
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