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 Auskunft aus dem Gewerberegister

Eine einfache Auskunft zu Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes erteilt die zuständige Behörde auf persönliche oder schriftliche Anfrage.

Für die Mitteilung weiterer Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 GewO der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig. Eine erweiterte Gewerberegisterauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:

  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsform
  • An- und Abmeldedatum
  • Niederlassung(en)
  • Name, Privatanschrift, Geburtsdatum des/der Geschäftsführer
  • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firma (Unternehmensname)
  • und weitere

Die Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch postalisch oder per Email an buergerbuero@engelskirchen.de beantragt werden.

Kosten

Die Gebühr für die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20,00 Euro und muss vorab per Überweisung oder Scheck beglichen werden.

Konten der Gemeinde:

Kreissparkasse Engelskirchen
BIC: COKS DE 33
IBAN: DE48 3705 0299 0324 0000 16

Volksbank Oberberg
BIC: GENODED1WIL
IBAN: DE94 3846 2135 0700 1400 16

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.11.2023 07:51 Uhr