BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein gewerbliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Benötigen Sie einen Gewerbezentralregister-Auszug für eigene Zwecke, sendet Ihnen das Bundeszentralregister in Bonn den Gewerbezentralregister-Auszug direkt zu. Soweit Sie den Gewerbezentralregister-Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Das Bundeszentralregister in Bonn sendet den Auszug dann direkt an die Behörde. Die Bearbeitungszeit dauert in etwa 1 - 2 Wochen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist
- Verwendungszweck
Kosten
Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13,00 Euro.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 4.1 - Bürgerbüro
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 16.11.2023 08:32 Uhr
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein gewerbliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Benötigen Sie einen Gewerbezentralregister-Auszug für eigene Zwecke, sendet Ihnen das Bundeszentralregister in Bonn den Gewerbezentralregister-Auszug direkt zu. Soweit Sie den Gewerbezentralregister-Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Das Bundeszentralregister in Bonn sendet den Auszug dann direkt an die Behörde. Die Bearbeitungszeit dauert in etwa 1 - 2 Wochen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist
- Verwendungszweck
Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie