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Melderegisterauskunft
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Es wird unterschieden zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft. In der einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie Auskunft über den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und die letzte bekannte Anschrift.
Für die erweiterte Melderegisterauskunft wird ein Nachweis über ein berechtigtes Interesse benötigt, z.B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, etc. Hierbei werden Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort mitgeteilt.
Ab dem 01. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.
Es sei denn,
- die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, hat gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt
oder - die um Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.
Die Auskunft aus dem Melderegister kann persönlich, postalisch oder per E-Mail an buergerbuero@engelskirchen.de beantragt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Kosten
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 11,00 Euro.
Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 15,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten:
- bar oder mit EC Karte (bei persönlicher Beantragung)
- vorab Überweisung oder per Scheck (bei schriftlicher Beantragung)
Konten der Gemeinde:
Kreissparkasse Engelskirchen
BIC=COKS DE 33
IBAN=DE48 3705 0299 0324 0000 16
Volksbank Oberberg
BIC=GENODED1WIL
IBAN=DE94 3846 2135 0700 1400 16
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.03.2025 14:12 Uhr
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Es wird unterschieden zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft. In der einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie Auskunft über den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und die letzte bekannte Anschrift.
Für die erweiterte Melderegisterauskunft wird ein Nachweis über ein berechtigtes Interesse benötigt, z.B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, etc. Hierbei werden Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und -ort mitgeteilt.
Ab dem 01. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.
Es sei denn,
- die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, hat gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt
oder - die um Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.
Die Auskunft aus dem Melderegister kann persönlich, postalisch oder per E-Mail an buergerbuero@engelskirchen.de beantragt werden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9174/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie