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Beglaubigung von Schriftstücken
Um die Beglaubigung von Kopien bzw. Abschriften vornehmen zu können, müssen die Originale/Urschriften vorgelegt werden. Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie kann vom Bürgerbüro erstellt werden.
Unterlagen
- Originale
- Gegebenenfalls entsprechende Anzahl der Fotokopien
- Gegebenenfalls die Anforderung der Rentenstelle
Kosten
- Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen etc. kosten 4,70 Euro
(bei mehrfach Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Seite auf 2,35 Euro) - Fotokopien, die von uns angefertigt werden kosten:
DIN A4 je Seite 0,70 Euro ab der 11. Seite 0,40 Euro größeres Format 0,90 Euro Farbkopien DIN A4 1,20 Euro DIN A3 1,70 Euro
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Letzte Änderung: 27.01.2023 07:45 Uhr
Beglaubigung von Schriftstücken
Um die Beglaubigung von Kopien bzw. Abschriften vornehmen zu können, müssen die Originale/Urschriften vorgelegt werden. Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie kann vom Bürgerbüro erstellt werden.
- Originale
- Gegebenenfalls entsprechende Anzahl der Fotokopien
- Gegebenenfalls die Anforderung der Rentenstelle
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt FB 1.1
001 Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen