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Bettelei
Seit 1974 sind Bettelei und Landstreicherei keine Straftatbestände mehr.
"Stilles" Betteln verstößt nicht gegen die weithin anerkannten Regeln von Sitte und Anstand und stellen daher keinen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Aus diesem Grunde kann die örtliche Ordnungsbehörde in einem solchen Fall nicht tätig werden.
Anders kann dies im Falle des "agressiven" Bettelns zu sehen sein, wenn Passanten durch den Bettler verfolgt, bedrängt, angefasst oder beleidigt werden.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.09.2021 10:48 Uhr
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