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 Bordsteinabsenkungen

Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken.

Die anfallenden Kosten zur Änderung der Bordsteinabsenkung / Grundstückseinfahrt sind durch den Antragsteller zu tragen.

Die Absenkung darf nur von einer zugelassenen Firma ausgeführt werden, die die Gewähr dafür bietet, dass die Arbeiten sach- und fachgerecht durchgeführt werden.

Der Antrag ist gemeinsam von dem/der Eigentümer/in des Grundstückes und von der ausführenden Firma zu unterschreiben.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 3.2 - Tiefbau
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 13.09.2021 11:01 Uhr