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 Namenserklärungen von Spätaussiedler:innen gem. § 94 BVFG

Wenn Sie Spätaussiedler:in sind, haben Sie die Möglichkeit für Ihren Namen die deutsche Schreibweise zu wählen, Ihren Vatersnamen abzulegen oder Ihren Familien- oder Ehenamen neu zu bestimmen.

Die Erklärung kann nur einmalig abgegeben werden und ist unwiderruflich.

Unterlagen

Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Scheidungsurkunde und sofern vorhanden Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Spätaussiedlerbescheinigung
  • Registrierschein
  • Reisepass

Urkunden in kyrillischer Schrift müssen entsprechend der ISO-Norm übersetzt werden.

Kosten

Die Gebühren für die Erklärungen zur Namensführung von Spätaussiedler:innen betragen inkl. einer Bescheinigung über die neue Namensführung 30,00 Euro.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 08.03.2022 12:50 Uhr