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Ehe- und Altersjubiläen
Als Altersjubiläen gelten in der Gemeinde Engelskirchen alle Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr.
Ab dem 80. Geburtstag wird ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters versandt.
Eine persönliche Überbringung der Glückwünsche zusammen mit einem Blumenstrauß durch den Bürgermeister oder seiner Stellvertreterinnen erfolgt zum 90., 95. und 100. Geburtstag.
Allen Ehepaaren, die auf eine 50-, 60-, 65- oder 70-jährige Ehe zurückblicken können, gratuliert der Bürgermeister oder seine Stellvertreterinnen ebenfalls. Bekannt sind nur die Eheschließungen, die vor fünfzig oder mehr Jahren beim Standesamt Engelskirchen beurkundet worden sind. Unbekannt sind Ehen, die bei anderen Standesämtern geschlossen wurden.
Zuständige Einrichtung
Verwaltungsvorstand
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 29.01.2026 16:19 Uhr
Als Altersjubiläen gelten in der Gemeinde Engelskirchen alle Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr.
Ab dem 80. Geburtstag wird ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters versandt.
Eine persönliche Überbringung der Glückwünsche zusammen mit einem Blumenstrauß durch den Bürgermeister oder seiner Stellvertreterinnen erfolgt zum 90., 95. und 100. Geburtstag.
Allen Ehepaaren, die auf eine 50-, 60-, 65- oder 70-jährige Ehe zurückblicken können, gratuliert der Bürgermeister oder seine Stellvertreterinnen ebenfalls. Bekannt sind nur die Eheschließungen, die vor fünfzig oder mehr Jahren beim Standesamt Engelskirchen beurkundet worden sind. Unbekannt sind Ehen, die bei anderen Standesämtern geschlossen wurden.
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