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Verkehrsrechtliche Anordnungen
Allgemeine Informationen
Für Maßnahmen, die sich auf die öffentliche Verkehrsfläche auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Die verkehrsrechtliche Anordnung stellt sicher, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeigeführt wird. Die Verkehrsführung wird den Gegebenheiten angepasst, Verkehrszeichen oder Markierungen werden abgedeckt bzw. entfernt und neue Schilder angeordnet.
Bei notwendig werdenden verkehrsrechtlichen Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum muss ein entsprechender Antrag frühzeitig - mindestens 6 Tage vor Arbeitsbeginn - gestellt werden. Der Antrag sollte einen Lageplan und einen Verkehrszeichenplan enthalten.
Verkehrsanordnungen sind auch für Veranstaltungen (z.B. Karneval, Kirmes, Schützenfeste, Radrennen, Oldtimerfahrten etc.) zu beantragen. Des Weiteren müssen Anträge für das Aufstellen von Gerüsten, Containern und Baumaterialien gestellt werden.
Wird bei Umzügen öffentliche Fläche in Anspruch genommen, muss geprüft werden, ob es einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf oder ob es sich lediglich um eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche handelt.
Bei Durchführung von Arbeiten in einer Straße, Gehweg oder auf einem öffentlichen Platz (z.B. Kabel-, Gas- und Wasserleitungen, Straßenerneuerungen etc.) bedarf es ebenfalls eines Antrages.
Da für vorgenannte Bereiche verschiedene Behörden zuständig sind, wenden Sie sich bitte im Vorfeld rechtzeitig an die örtliche Ordnungsbehörde.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Letzte Änderung: 14.09.2021 11:58 Uhr
Allgemeine Informationen
Für Maßnahmen, die sich auf die öffentliche Verkehrsfläche auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Die verkehrsrechtliche Anordnung stellt sicher, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeigeführt wird. Die Verkehrsführung wird den Gegebenheiten angepasst, Verkehrszeichen oder Markierungen werden abgedeckt bzw. entfernt und neue Schilder angeordnet.
Bei notwendig werdenden verkehrsrechtlichen Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum muss ein entsprechender Antrag frühzeitig - mindestens 6 Tage vor Arbeitsbeginn - gestellt werden. Der Antrag sollte einen Lageplan und einen Verkehrszeichenplan enthalten.
Verkehrsanordnungen sind auch für Veranstaltungen (z.B. Karneval, Kirmes, Schützenfeste, Radrennen, Oldtimerfahrten etc.) zu beantragen. Des Weiteren müssen Anträge für das Aufstellen von Gerüsten, Containern und Baumaterialien gestellt werden.
Wird bei Umzügen öffentliche Fläche in Anspruch genommen, muss geprüft werden, ob es einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf oder ob es sich lediglich um eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche handelt.
Bei Durchführung von Arbeiten in einer Straße, Gehweg oder auf einem öffentlichen Platz (z.B. Kabel-, Gas- und Wasserleitungen, Straßenerneuerungen etc.) bedarf es ebenfalls eines Antrages.
Da für vorgenannte Bereiche verschiedene Behörden zuständig sind, wenden Sie sich bitte im Vorfeld rechtzeitig an die örtliche Ordnungsbehörde.
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