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Fischereischeine
Für das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Im Juli 2026 wurde das Verfahren digitalisiert. Seitdem wird der Fischereischein in Form einer Scheckkarte ausgestellt.
Der neue Fischereischein gilt unbefristet. Zum Angeln muss jedoch eine Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet werden.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten hat, muss bei der Antragstellung grundsätzlich das Original des bisherigen Fischereischeins oder Prüfungszeugnisses vorlegen.
Fischereischein und -abgabe können auch online beantragt werden. Bei Nutzung des Onlinedienstes fallen geringere Gebühren an.
Für die Online-Beantragung sind ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion erforderlich. Digitale Nachweise werden sofort bereitgestellt; die Scheckkarte wird später per Post zugestellt.
Jugendfischereischeine werden nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche von 10 – 15 dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln und müssen einen Identitäts- oder Schülerausweis mitführen.
Alte nordrhein-westfälische Fischereischeine bleiben bis zu Ihrem Ablauf gültig, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030.
Kosten
| Jahresfischereischein | 16,00€ | |
| Fünfjahresfischereischein | 48,00€ | |
| Jugendfischereischein | 8,00€ |
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 4.1 - Bürgerbüro
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 19.08.2026 15:24 Uhr
Für das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Im Juli 2026 wurde das Verfahren digitalisiert. Seitdem wird der Fischereischein in Form einer Scheckkarte ausgestellt.
Der neue Fischereischein gilt unbefristet. Zum Angeln muss jedoch eine Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet werden.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten hat, muss bei der Antragstellung grundsätzlich das Original des bisherigen Fischereischeins oder Prüfungszeugnisses vorlegen.
Fischereischein und -abgabe können auch online beantragt werden. Bei Nutzung des Onlinedienstes fallen geringere Gebühren an.
Für die Online-Beantragung sind ein BundID-Konto und die Online-Ausweisfunktion erforderlich. Digitale Nachweise werden sofort bereitgestellt; die Scheckkarte wird später per Post zugestellt.
Jugendfischereischeine werden nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche von 10 – 15 dürfen in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln und müssen einen Identitäts- oder Schülerausweis mitführen.
Alte nordrhein-westfälische Fischereischeine bleiben bis zu Ihrem Ablauf gültig, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9400/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie