BIS: Suche und Detail

 Seniorenwohnungen

Allgemeine Informationen

In der Gemeinde Engelskirchen bestehen eine Reihe von teilweise behindertengerecht ausgestatteten Seniorenwohnungen.

Einige dieser Wohnungen sind mit Mitteln  des sozialen Wohnungsbaus errichtet worden und setzen insofern für den Bezug die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung voraus.

Andere Wohnungen sind frei finanziert und daher ohne Nachweis anmietbar.

Sofern Sie Fragen hierzu haben, informieren wir sie gerne.

Zuständige Einrichtung

Gemeinde Engelskirchen
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: rathaus@engelskirchen.de

Letzte Änderung: 16.09.2021 08:24 Uhr