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Führerscheinangelegenheiten
Erstausstellung Führerschein
Das Bürgerbüro nimmt Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis entgegen und leitet diese an das Straßenverkehrsamt weiter. Die Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Fotokopie Personalausweis bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Passkopie
- Sehtestbescheinigung
Kosten:
Die Gebühr beträgt 5,10 €.
Umtausch in Kartenführerschein
Der Umtausch eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein kann im Bürgerbüro beantragt werden. Der alte Führerschein ist zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild vorzulegen.
Der Antrag wird an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen:
- Alter Führerschein
- Ausweispapiere
- Ein biometrisches Lichtbild
Falls der Führerschein, den Sie umtauschen möchten, nicht in Gummersbach ausgestellt wurde, sind dem Oberbergischen Kreis Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde an den Oberbergischen Kreis schicken lassen.
Kosten:
Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen 29,60 €.
Fristen
Fristen für den Führerscheinumtausch:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Inhabers | Frist bis zum Umtausch |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 (bis 18. Januar 2013) ausgestellt worden sind
Ausstellungsdatum | Frist bis zum Umtausch |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Kontakt:
Straßenverkehrsamt
02261/88-3615, 88-364, 88-3652
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Letzte Änderung: 26.01.2023 14:31 Uhr
Erstausstellung Führerschein
Das Bürgerbüro nimmt Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis entgegen und leitet diese an das Straßenverkehrsamt weiter. Die Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Fotokopie Personalausweis bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Passkopie
- Sehtestbescheinigung
Kosten:
Die Gebühr beträgt 5,10 €.
Umtausch in Kartenführerschein
Der Umtausch eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein kann im Bürgerbüro beantragt werden. Der alte Führerschein ist zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild vorzulegen.
Der Antrag wird an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen:
- Alter Führerschein
- Ausweispapiere
- Ein biometrisches Lichtbild
Falls der Führerschein, den Sie umtauschen möchten, nicht in Gummersbach ausgestellt wurde, sind dem Oberbergischen Kreis Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde an den Oberbergischen Kreis schicken lassen.
Kosten:
Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen 29,60 €.
Fristen für den Führerscheinumtausch:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Inhabers | Frist bis zum Umtausch |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 (bis 18. Januar 2013) ausgestellt worden sind
Ausstellungsdatum | Frist bis zum Umtausch |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Kontakt:
Straßenverkehrsamt
02261/88-3615, 88-364, 88-3652