BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Fundtiere
Die Zuständigkeit für herrenlose Tiere, wilde Tiere und Bienen fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde als Fundbehörde. Diese ist nur für die Abgabe von Fundtieren zuständig.
Tierschutzrechtliche Fragen gehören zur Zuständigkeit des Veterinäramtes des Oberbergischen Kreises.
Das Aussetzen eines Tieres ist nach § 3 Ziffer 3 Tierschutzgesetz verboten, wenn man sich dessen entledigen will (zum Beispiel Aussetzen eines Hundes auf einem Parkplatz, Fliegenlassen des Papageis während der Urlaubsreise), also das Eigentum aufgeben will. Ein ausgesetztes Tier fällt nicht unter das Fundrecht, es ist vielmehr herrenlos.
Ein entlaufenes Tier ist dagegen nicht herrenlos, da der Eigentümer nicht wissentlich oder willentlich den Besitz an dem Tier aufgegeben hat.
Fundtiere in der Gemeinde Engelskirchen werden von dem Tierheim Wipperfürth aufgenommen.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 16.09.2021 09:09 Uhr
Die Zuständigkeit für herrenlose Tiere, wilde Tiere und Bienen fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde als Fundbehörde. Diese ist nur für die Abgabe von Fundtieren zuständig.
Tierschutzrechtliche Fragen gehören zur Zuständigkeit des Veterinäramtes des Oberbergischen Kreises.
Das Aussetzen eines Tieres ist nach § 3 Ziffer 3 Tierschutzgesetz verboten, wenn man sich dessen entledigen will (zum Beispiel Aussetzen eines Hundes auf einem Parkplatz, Fliegenlassen des Papageis während der Urlaubsreise), also das Eigentum aufgeben will. Ein ausgesetztes Tier fällt nicht unter das Fundrecht, es ist vielmehr herrenlos.
Ein entlaufenes Tier ist dagegen nicht herrenlos, da der Eigentümer nicht wissentlich oder willentlich den Besitz an dem Tier aufgegeben hat.
Fundtiere in der Gemeinde Engelskirchen werden von dem Tierheim Wipperfürth aufgenommen.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9406/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie