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 Sozialhilfe

Allgemeine Informationen

Leitgedanke und Zielsetzung der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII:

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Anspruch auf diese Leistung hat jedoch nur ein kleiner Personenkreis, nämlich diejenigen Hilfebedürtigen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung beanspruchen können.

Sozialhilfe ist abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Eine Unterhaltsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Angehörigen wird geprüft.

Schwerpunkte der Sozialhilfe:

Hilfe zum Lebensunterhalt:
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege
- Häusliche Pflege
- Pflege
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfen in anderen Lebenslagen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.3 - Soziales und Senioren
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 15.04.2024 07:06 Uhr