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Reisepass / E-Pass
Der ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“ also für einen Reisepass mit Chip.
Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert. Außerdem sind im ePass das Passfoto und ab dem 6. Lebensjahr zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Express-Reisepass
Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Fertigstellung dieses Reisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Werktagen.
Unterlagen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde/Stammbuch)
- Bei Antragstellern unter dem 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung
- aktuelles digitales Lichtbild (s. Fotomustertafel)
- Die antragstellende Person muss in jedem Fall anwesend sein
Es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses für Passfotos zu nutzen. Die Passfotos werden digital erstellt und kosten 6,00 €. Es erfolgt kein Ausdruck der Passbilder. Alternativ können die digitalen Passfotos bei einem zertifizierten Fotodienstleister (https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/) gemacht und über einen QR-Code im Bürgerbüro ausgelesen werden.
Fristen
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre und bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Kosten
- für Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
- für Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €
- Express-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
- Express-Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €
Hinweise und Besonderheiten
- Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich!
- Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 04.06.2025 15:11 Uhr
Der ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“ also für einen Reisepass mit Chip.
Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert. Außerdem sind im ePass das Passfoto und ab dem 6. Lebensjahr zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Express-Reisepass
Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Fertigstellung dieses Reisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Werktagen.
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde/Stammbuch)
- Bei Antragstellern unter dem 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung
- aktuelles digitales Lichtbild (s. Fotomustertafel)
- Die antragstellende Person muss in jedem Fall anwesend sein
Es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses für Passfotos zu nutzen. Die Passfotos werden digital erstellt und kosten 6,00 €. Es erfolgt kein Ausdruck der Passbilder. Alternativ können die digitalen Passfotos bei einem zertifizierten Fotodienstleister (https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/) gemacht und über einen QR-Code im Bürgerbüro ausgelesen werden.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre und bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
- Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich!
- Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist.