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 Rentenversicherung

Allgemeine Informationen

Rentenarten sind die

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Witwen-/Witwerrente
  • Halb-/Vollwaisenrente
  • Erziehungsrente
  • Altersrente wegen Schwerbehinderung, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, abhängig vom Geburtsdatum
  • Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit für die Jahrgänge bis 1950
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, für die Jahrgänge bis 1951
  • Altersrente für Frauen, fühestens ab dem 60. Lebensjahr, für die Jahrgänge bis 1951
  • Altersrente für langjährig Versicherte mit Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr
  • Regelaltersrente mit Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres.

Hinweis: Einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner finden Sie auf der linken Seite der Internetseiten der unten aufgeführten Rententräger unter der Rubrik "Rente".

Die Rentenanträge können über die Gemeinde, beim zuständigen Rentenversicherungsträger sowie direkt bei den Servicezentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Versichertenältesten gestellt werden.

Ingrid Grabandt-Lahr (ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund) führt im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen regelmäßig Rentenberatungen durch. Sie hilft bei Rentenanträgen und Kontenklärungen.
Eine telefonische Anmeldung unter ihrer Telefonnummer 02263-6590 ist erforderlich, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Zuständige Einrichtung

Gemeinde Engelskirchen
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: rathaus@engelskirchen.de

Letzte Änderung: 16.09.2021 10:42 Uhr