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 Online-Dienstleistungen

Allgemeine Informationen

In unserem "virtuellem Rathaus" können Sie bestimmte Behördengänge rund um die Uhr komplett online abwickeln.

Ziel des eGovernments bzw. des „virtuellen Rathauses“ ist es Dienstleistungen der Behörden unter Einsatz der neuen Medien - über den traditionellen Weg hinaus - der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für Bürger bedeutet dies, dass sie Behördengänge beschleunigen und unabhängig von Öffnungszeiten im Internet durchführen können.

Verfahrensablauf

Bei allen Dienstleistungen wird der Nutzer schrittweise durch leicht verständliche Online-Formulare geleitet. Wenn der Prozess eine Bezahlung voraussetzt kann diese online abgewickelt werden. Zum Schluss erhält der Bürger eine E-Mail mit seinen Eingaben oder bei Dienstleistungen wie der Melderegisterauskunft das Ergebnis direkt am Bildschirm.

Auf Wunsch können die bestellten Urkunden und Bescheinigungen per Post versandt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Anfallende Gebühren können im Laufe der Beantragungsprozesse per paydirekt, giropay, Paypal oder Kreditkarte bezahlt werden.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 2.2 - IT-Steuerung
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.09.2021 12:19 Uhr