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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
Die Nachbeurkundung erfolgt auf Antrag, nie von Amts wegen.
Hat ein Paar, von denen mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet, ist ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren oder ist ein/e deutsche/r Staatsangehörige:r im Ausland verstorben, können diese Personenstandsfälle beim Standesamt des (letzten) Wohnortes in das entsprechende deutsche Personenstandsregister eingetragen werden.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt, Eheschließung oder Lebenspartnerschaft: 40,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles: 21,00 Euro
Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 10,00 Euro
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 07.03.2022 10:19 Uhr
Die Nachbeurkundung erfolgt auf Antrag, nie von Amts wegen.
Hat ein Paar, von denen mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet, ist ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren oder ist ein/e deutsche/r Staatsangehörige:r im Ausland verstorben, können diese Personenstandsfälle beim Standesamt des (letzten) Wohnortes in das entsprechende deutsche Personenstandsregister eingetragen werden.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9560/show