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 Hundesteuer

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Hundesteuerbescheid festgesetzt.

Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Tieres vorzunehmen. Sie kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den angegebenen Ansprechpartnern erfolgen.

Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Hunde dürfen außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen.

Kosten

Die Hundesteuer beträgt jährlich (Stand Januar 2024):

  • wenn nur ein Hund gehalten wird: 84,00 Euro
  • wenn zwei Hunde gehalten werden: 96,00 Euro je Hund
  • wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 108,00 Euro je Hund
  • wenn ein Kampfhund gehalten wird: 648,00 Euro
  • wenn zwei oder mehrere Kampfhunde gehalten werden: 768,00 je Hund

Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, kann für den 1. Hund eine Ermäßigung beantragt werden. Zum Nachweis ist eine Kopie des letzten Sozialhilfebescheides gemeinsam mit der Anmeldung einzureichen. Sofern der Bescheid älter als drei Monate ist, ist eine Kopie des letzten Kontoauszuges, aus dem die Überweisung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu ersehen ist, vorzulegen.

Im Falle einer Schwerbehinderung bei entweder 100% oder wenn die Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurden, kann ebenfalls eine Steuerbefreiung beantragt werden.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich 2.1 - Finanzen
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 03.01.2024 08:18 Uhr