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 Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2006 werden für Kinder nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Diese ersetzen die bisherigen Kinderausweise.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • eventuell bereits vorhandener Kinderausweis/Kinderreisepass
  • Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung. 
  • biometrisches Passfoto mit hellem Hintergrund 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate)

Sollte sich das Aussehen eines Kindes während der Gültigkeitsdauer des Passes stark verändern, kann jederzeit ein neues Passbild angebracht werden. 

Die Anforderungen an biometrische Passbilder können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html

Liegen bei der Beantragung des Kinderreisepasses alle erforderlichen Unterlagen vor, kann dieser direkt ausgestellt und mitgenommen werden.

Fristen

Die Gültigkeit von Kinderreisepässen beträgt 1 Jahr. Eine Verlängerung ist längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Voraussetzung ist, dass der Kinderreisepass bei der Verlängerung noch gültig ist.

Kosten

Ausstellung: 13,00 €
Verlängerung und Änderungen: 6,00 €

Hinweise und Besonderheiten

Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein Kinderreisepass nicht anerkannt wird. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 26.01.2023 14:26 Uhr