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Beantragung von Urkunden
Sie können Ihre Urkunden nur in dem Standesamt erhalten, in dem der jeweilige Personenstandsfall eingetreten ist. Das bedeutet, dass Sie Ihre Geburtsurkunde nur im Standesamt Ihres Geburtsortes, Ihre Eheurkunde nur da, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben und eine Sterbeurkunde nur am Standesamt des Sterbeortes beantragen können.
Eine Ausnahme bildet die Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls im Ausland.
Personenstandsurkunden können online beantragt werden:
Zum Antrag
Kosten
Bei der online-Beantragung können Sie die Urkunde direkt per PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkarte bezahlen. Die Urkunde wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 – 7 Tagen zugeschickt.
Eine Urkunde kostet 10,00 Euro. Jede weitere gleiche Urkunde kostet 5,00 Euro.
Sie können Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister, sowie jeweils mehrsprachige (internationale) Urkunden beantragen.
Für einige Sprachen können auch Übersetzungshilfen zu den Urkunden ausgestellt werden. Dann entfällt eine eventuell erforderliche gebührenpflichtige Übersetzung.
Für Rentenzwecke ist die Ausstellung einer Urkunde gebührenfrei. Fügen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Gemeinde Engelskirchen
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: rathaus@engelskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 04.09.2023 09:58 Uhr
Sie können Ihre Urkunden nur in dem Standesamt erhalten, in dem der jeweilige Personenstandsfall eingetreten ist. Das bedeutet, dass Sie Ihre Geburtsurkunde nur im Standesamt Ihres Geburtsortes, Ihre Eheurkunde nur da, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben und eine Sterbeurkunde nur am Standesamt des Sterbeortes beantragen können.
Eine Ausnahme bildet die Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls im Ausland.
Personenstandsurkunden können online beantragt werden:
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