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 Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn die Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sie kann in jedem deutschen Standesamt abgegeben werden und ist gebührenfrei. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

Die Vaterschaftsanerkennung sollte vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung muss von beiden Elternteilen persönlich gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Sie können die Vaterschaftsanerkennung auch beim Jugendamt oder bei Notar:innen beurkunden lassen.

Die Anerkennung der Vaterschaft beinhaltet nicht die Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts. Die gemeinsame Sorge können Sie vor und nach der Geburt beim Jugendamt oder bei Notar:innen erklären.

Unterlagen

Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • evtl. Mutterpass

Wenn die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt des Kindes erfolgt, ist außerdem erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes

Kosten

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist im Standesamt gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 07.03.2022 10:51 Uhr