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Namenserklärung von eingebürgerten Personen gem. Art. 47 EGBGB
Wenn Sie eingebürgert wurden, haben Sie die Möglichkeit für Ihren Namen die deutsche Schreibweise zu wählen, Ihren Vatersnamen abzulegen oder Ihren Familien- oder Ehenamen neu zu bestimmen.
Die Erklärung kann nur einmalig abgegeben werden und ist unwiderruflich.
deutschsprachige Formen sind z.B.:
Piotr (polnisch/russisch) = Peter (deutsch)
Andrew (englisch) = Andreas (deutsch)
Carlos (spanisch) = Karl (deutsch)
Francois (französich) = Franz (deutsch)
Giuseppe (italienisch) = Josef (deutsch)
Unterlagen
Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurkunde und sofern vorhanden Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Einbürgerungsurkunde
Urkunden in ausländischen Sprachen (außer Englisch) müssen auf Deutsch übersetzt sein.
Kosten
Die Gebühren für die Erklärungen zur Namensführung von eingebürgerten Personen betragen inkl. einer Bescheinigung über die neue Namensführung 30,00 Euro.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02263 83-147
Fax.: 02263 83-8147
E-Mail: daniel.bodenteich@engelskirchen.de
Fachleiter*in
Tel.: 02263 83-203
Fax.: 02263 83-8203
E-Mail: vanessa.wiltink@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 08.03.2022 12:53 Uhr
Wenn Sie eingebürgert wurden, haben Sie die Möglichkeit für Ihren Namen die deutsche Schreibweise zu wählen, Ihren Vatersnamen abzulegen oder Ihren Familien- oder Ehenamen neu zu bestimmen.
Die Erklärung kann nur einmalig abgegeben werden und ist unwiderruflich.
deutschsprachige Formen sind z.B.:
Piotr (polnisch/russisch) = Peter (deutsch)
Andrew (englisch) = Andreas (deutsch)
Carlos (spanisch) = Karl (deutsch)
Francois (französich) = Franz (deutsch)
Giuseppe (italienisch) = Josef (deutsch)
Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurkunde und sofern vorhanden Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Einbürgerungsurkunde
Urkunden in ausländischen Sprachen (außer Englisch) müssen auf Deutsch übersetzt sein.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/49952/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie