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 Erklärung zur Sortierung der Vornamen gem. § 45 a PStG

Seit 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen neu festzulegen. Dies ist besonders interessant  für Personen, die mehrere Vornamen haben und der Rufname steht nicht am Anfang.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose.

Wenn die Vornamen durch einen Bindestrich verbunden sind, kann die Reihenfolge nicht geändert werden.

Beispiele:

Johannes Georg Waldemar Müller kann erklären, dass er seine Vornamen nun in geänderter Reihenfolge, nämlich Georg Johannes Waldemar Müller führen möchte.

Anna-Lena Schmidt kann die Reihenfolge Ihrer Vornamen nicht ändern, da diese durch einen Bindestrich verbunden sind.

Die Schreibweise der einzelnen Vornamen kann nicht geändert werden und es können keine Vornamen hinzugefügt oder weggelassen werden.

Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite „Namensänderung“.

Unterlagen

Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Geburtsurkunde

Wenn Sie in Engelskirchen geboren sind, müssen Sie keine Urkunde mitbringen.

Kosten

Die Gebühren für die Erklärungen zur Sortierung der Vornamen betragen inkl. einer Bescheinigung über die neue Namensführung 39,00 Euro.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 12.04.2022 07:55 Uhr