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Erklärung zur Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn Sie bei dem Standesamt eingetragen wird, wo Sie die Ehe geschlossen haben.
Unterlagen
Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck des Eheregisters mit Auflösungsvermerk oder Ihre Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Wenn Sie in Engelskirchen geheiratet haben, müssen Sie das Register nicht mitbringen.
Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden ist oder Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.
Kosten
Die Gebühren für die Erklärungen Wiederannahme eines früheren Namens betragen inkl. einer Bescheinigung über die neue Namensführung 30,00 Euro.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02263 83-147
Fax.: 02263 83-8147
E-Mail: daniel.bodenteich@engelskirchen.de
Fachleiter*in
Tel.: 02263 83-203
Fax.: 02263 83-8203
E-Mail: vanessa.wiltink@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 08.03.2022 12:56 Uhr
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn Sie bei dem Standesamt eingetragen wird, wo Sie die Ehe geschlossen haben.
Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck des Eheregisters mit Auflösungsvermerk oder Ihre Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Wenn Sie in Engelskirchen geheiratet haben, müssen Sie das Register nicht mitbringen.
Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden ist oder Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/49954/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie