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 Namensänderungen

Nach deutschem Recht können Namen nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Im Standesamt können Sie folgende Namenserklärungen abgeben:

  • Namenserklärungen von Spätaussiedler:innen
  • Namenserklärung von eingebürgerten Personen
  • Sortierung der Vornamen
  • Wiederannahme Geburtsname
  • Einbenennung

Gerne beraten wir Sie telefonisch dazu.

Für die Abgabe einer Namenserklärung benötigen Sie einen Termin. Bitte erfragen Sie auch, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Die Erklärungen müssen persönlich gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden.

Wenn keine der genannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft, kann im Bürgerbüro ein Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung gestellt werden. Für die Namensänderung muss ein wichtiger Grund vorliegen.