BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Meldebescheinigung (einfach)
Die Meldebescheinigung dient zum Nachweis über die erfolgte An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes.
Auf Antrag kann jederzeit eine erneute Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis sind erforderlich).
Alternativ kann eine Meldebescheinigung auch per E-Mail an buergerbuero@engelskirchen.de angefordert werden. Die Gebühr ist dann vorab zu überweisen.
Folgende Meldebescheinigungen gibt es:
- Einfache Meldebescheinigung
- Erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
Unterlagen
- Ausweispapiere
- Eventuell eine Vollmacht
Kosten
Die Gebühr für eine einfache Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung gebührenfrei:
- Bescheinigung zur Vorlage beim Versorgungsamt (Anforderung des Versorgungsamtes bitte mitbringen)
- Bescheinigung für die Familienkasse des Arbeitsamtes
- Bescheinigung für das Arbeitsamt (Anforderung des Arbeitsamtes bitte mitbringen)
- Bescheinigung für Rentenzwecke
- Bescheinigung für Wohngeldzwecke
- Bescheinigung für die ZVS
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 14.03.2025 14:09 Uhr
Die Meldebescheinigung dient zum Nachweis über die erfolgte An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes.
Auf Antrag kann jederzeit eine erneute Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können sich auch durch eine geeignete Person vertreten lassen (Vollmacht und Ausweis sind erforderlich).
Alternativ kann eine Meldebescheinigung auch per E-Mail an buergerbuero@engelskirchen.de angefordert werden. Die Gebühr ist dann vorab zu überweisen.
Folgende Meldebescheinigungen gibt es:
- Einfache Meldebescheinigung
- Erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
- Ausweispapiere
- Eventuell eine Vollmacht
Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie