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 Autowäsche

Die private Autowäsche ist in § 9 Abs. 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Engelskirchen vom 12.07.2018 geregelt.

Jede Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen ist untersagt. Unzulässig ist insbesondere das Reinigen von Fahrzeugen, Gefäßen und anderen Gegenständen, es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser. Zusätze von Reinigungsmitteln sind nicht erlaubt. Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten. 

Das Waschen von Fahrzeugen ist auch auf unbefestigten Flächen nur mit klarem Wasser zulässig.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 07.09.2021 14:58 Uhr