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 Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig (ca. 3 Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises beim zuständigen Bürgerbüro formlos beantragt werden.
Die Gültigkeit des Ausweises wird ohne Änderungen auf Antrag verlängert, solange der Ausweisausstellung zugrunde liegende Feststellungsbescheid oder Rentenbescheid bzw. die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung nicht durch eine unanfechtbare neue Entscheidung abgeändert worden ist.
Die Verlängerung erfolgt für die Dauer von längstens 5 Jahren.

In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Im Ausweis sind drei Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer, davon zwei für Verlängerungsvermerke, vorgesehen. ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein Verlängerungsfeld mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.

Die Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises müssen Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen. Die Bearbeitung kann je nach technischer Ausstattung der Behörde etwas Zeit in Anspruch nehmen. Für die Ausstellung eines neuen Ausweises müssen Sie ein Passbild mitbringen.

Unterlagen

  • Ausweispapiere
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bei Neubeantragung ein biometrisches Passbild

Fristen

Die Verlängerung erfolgt für die Dauer von längstens 5 Jahren. 

Kosten

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 27.01.2023 07:44 Uhr