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Abwasserbeseitigung
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Engelskirchen ist zuständig für die Pflichtaufgabe Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Engelskirchen. Dabei betreibt der Eigenbetrieb das Kanalisationsnetz und die dazu erforderlichen Sonderbauwerke. Hierbei handelt es sich um ca. 150 km Kanalleitungen mit ca. 6.500 Anschlüssen, 11 Abwasserpumpstationen, 9 Regenbecken, 8 Regenüberläufe und einer Pflanzenkläranlage. Die Betriebsführung des Eigenbetriebes wird vom Betriebsausschuss der Gemeinde Engelskirchen überwacht.
Für die Abwasserreinigung ist der Aggerverband zuständig. Dieser betreibt die drei Kläranlagen Engelskirchen, Bickenbach und Ründeroth.
Die Maßnahmen zur Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage für die nächsten 5 Jahre können Sie im Abwasserbeseitigungskonzept und dem dazugehörigen Lageplan einsehen.
Kosten
Abwassergebühren erhebt die Gemeinde Engelskirchen getrennt nach Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.
Abwassergebühren 2025
Schmutzwassergebühren
1) Schmutzwasseranschluss | |
a) häusliches Abwasser | 4,12 €/m³ |
b) Mitglied des Aggerverbandes | 2,24 €/m³ |
2) Kleineinleiter | |
a) mit Abwasserabgabe | 3,33 €/m³ |
b) ohne Abwasserabgabe | 2,79 €/m³ |
3) abflusslose Gruben | 4,34 €/m³ |
Niederschlagswassergebühren
1) Grundstücksflächen | 1,18 €/m² |
2) Straßenflächen | 1,23 €/m² |
Abwassergebühren 2024
Schmutzwassergebühren
1) Schmutzwasseranschluss | |
a) häusliches Abwasser | 4,03 €/m³ |
b) Mitglied des Aggerverbandes | 2,01 €/m³ |
2) Kleineinleiter | |
a) mit Abwasserabgabe | 5,53 €/m³ |
b) ohne Abwasserabgabe | 2,67 €/m³ |
3) abflusslose Gruben | 3,73 €/m³ |
Niederschlagswassergebühren
1) Grundstücksflächen | 1,14 €/m² |
2) Straßenflächen | 1,19 €/m² |
Ansprechpartnerin für die Abwassergebühren ist Frau Höller.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Abwasserbeseitigungskonzept
- Abwasserbeseitigungskonzept Lageplan
- Abwasserbeseitigungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Infofaltblatt Schutz vor Kellerüberflutung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 3.2 - Tiefbau
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Fachleiter*in
Tel.: 02263 83-186
Fax.: 02263 83-8186
E-Mail: andreas.kiel@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 13.12.2024 07:04 Uhr
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Engelskirchen ist zuständig für die Pflichtaufgabe Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Engelskirchen. Dabei betreibt der Eigenbetrieb das Kanalisationsnetz und die dazu erforderlichen Sonderbauwerke. Hierbei handelt es sich um ca. 150 km Kanalleitungen mit ca. 6.500 Anschlüssen, 11 Abwasserpumpstationen, 9 Regenbecken, 8 Regenüberläufe und einer Pflanzenkläranlage. Die Betriebsführung des Eigenbetriebes wird vom Betriebsausschuss der Gemeinde Engelskirchen überwacht.
Für die Abwasserreinigung ist der Aggerverband zuständig. Dieser betreibt die drei Kläranlagen Engelskirchen, Bickenbach und Ründeroth.
Die Maßnahmen zur Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlage für die nächsten 5 Jahre können Sie im Abwasserbeseitigungskonzept und dem dazugehörigen Lageplan einsehen.
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