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Amtsblatt der Gemeinde Engelskirchen
Im „Rundblick Engelskirchen“ werden alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Engelskirchen veröffentlicht, das heißt: im Rundblick werden alle Bürgerinnen und Bürger über rechtlich bindende Entscheidungen oder allgemeine Informationen in Kenntnis setzt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Satzungen, Satzungsänderungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen und Bekanntmachungen von z.B. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
Die Bekanntmachungen finden Sie auch unter:
www.engelskirchen.de/buergerservice/amtliche-bekanntmachungen
Pressemitteilung und sonstige Veröffentlichungen der Gemeinde Engelskirchen
Im „Rundblick Engelskirchen“ veröffentlicht die Gemeinde Engelskirchen auch alle Pressemitteilungen und informiert über Veranstaltungen und aktuelle Themen.
Der „Rundblick Engelskirchen“ erscheint alle zwei Wochen samstags (in den ungeraden Kalenderwochen) und wird an alle Haushalte in der Gemeinde Engelskirchen kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger durch die Deutsche Post verteilt.
Den Rundblick gibt es auch online:
www.rundblick-engelskirchen.de/e-paper
Weitere Informationen
Seit Beginn des Jahres 2019 wird der Rundblick durch die Deutsche Post an alle Haushalte in der Gemeinde Engelskirchen verteilt.
Da ein wesentlicher Bestandteil des Rundblicks die geschalteten Anzeigen sind, dürfen Postboten den Rundblick nicht in Briefkästen hinterlegen, wenn dieser mit dem Aufkleber „Bitte keine Werbung“ versehen ist. Sollte Ihr Briefkasten also in der Art gekennzeichnet sein, Sie möchten den Rundblick aber gerne wieder erhalten, so müsste der Aufkleber entfernt werden, oder eine weitere Kennzeichnung erhalten: „Rundblick erwünscht“ (oder ähnlich)!
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 4.1 - Verwaltungs-Services
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Letzte Änderung: 13.09.2021 09:17 Uhr
Im „Rundblick Engelskirchen“ werden alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Engelskirchen veröffentlicht, das heißt: im Rundblick werden alle Bürgerinnen und Bürger über rechtlich bindende Entscheidungen oder allgemeine Informationen in Kenntnis setzt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Satzungen, Satzungsänderungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen und Bekanntmachungen von z.B. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
Die Bekanntmachungen finden Sie auch unter:
www.engelskirchen.de/buergerservice/amtliche-bekanntmachungen
Pressemitteilung und sonstige Veröffentlichungen der Gemeinde Engelskirchen
Im „Rundblick Engelskirchen“ veröffentlicht die Gemeinde Engelskirchen auch alle Pressemitteilungen und informiert über Veranstaltungen und aktuelle Themen.
Der „Rundblick Engelskirchen“ erscheint alle zwei Wochen samstags (in den ungeraden Kalenderwochen) und wird an alle Haushalte in der Gemeinde Engelskirchen kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger durch die Deutsche Post verteilt.
Den Rundblick gibt es auch online:
www.rundblick-engelskirchen.de/e-paper
Seit Beginn des Jahres 2019 wird der Rundblick durch die Deutsche Post an alle Haushalte in der Gemeinde Engelskirchen verteilt.
Da ein wesentlicher Bestandteil des Rundblicks die geschalteten Anzeigen sind, dürfen Postboten den Rundblick nicht in Briefkästen hinterlegen, wenn dieser mit dem Aufkleber „Bitte keine Werbung“ versehen ist. Sollte Ihr Briefkasten also in der Art gekennzeichnet sein, Sie möchten den Rundblick aber gerne wieder erhalten, so müsste der Aufkleber entfernt werden, oder eine weitere Kennzeichnung erhalten: „Rundblick erwünscht“ (oder ähnlich)!
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