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 Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein gewerbliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Benötigen Sie einen Gewerbezentralregister-Auszug für eigene Zwecke, sendet Ihnen das Bundeszentralregister in Bonn den Gewerbezentralregister-Auszug direkt zu. Soweit Sie den Gewerbezentralregister-Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Das Bundeszentralregister in Bonn sendet den Auszug dann direkt an die Behörde. Die Bearbeitungszeit dauert in etwa 1 - 2 Wochen.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist
  • Verwendungszweck

Kosten

Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13,00 Euro.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.11.2023 08:32 Uhr