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Auskunftssperre
Jede Melderegisterauskunft an Private ist unzulässig, wenn der betroffenen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Auskunftssperre kann formlos erfolgen. Bitte fügen Sie dem Antrag begründende Unterlagen bei, wie z.B. Kopien von:
- aktuellen Urteilen
- gerichtlichen Anordnungen
- Attesten
- Polizeiberichten
- Strafanzeigen
Eine Auskunftssperre wird zunächst für zwei Jahre eingetragen. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
Unterlagen
- Formloser, schriftlicher Antrag
- Beweismittel
Kosten
Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre, soweit diese fortbestehen soll, bei der Anmeldung erneut zu beantragen.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Letzte Änderung: 26.01.2023 14:06 Uhr
Jede Melderegisterauskunft an Private ist unzulässig, wenn der betroffenen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Die Auskunftssperre kann formlos erfolgen. Bitte fügen Sie dem Antrag begründende Unterlagen bei, wie z.B. Kopien von:
- aktuellen Urteilen
- gerichtlichen Anordnungen
- Attesten
- Polizeiberichten
- Strafanzeigen
Eine Auskunftssperre wird zunächst für zwei Jahre eingetragen. Eine Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.
- Formloser, schriftlicher Antrag
- Beweismittel
Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre, soweit diese fortbestehen soll, bei der Anmeldung erneut zu beantragen.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9175/show