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Bauantrag
Verfahrensablauf
Auskünfte zum Bauantrag, sowie über das Einreichen der notwendigen Unterlagen erhalten Sie vorab durch die Gemeinde Engelskirchen. Entsprechende Vordrucke finden Sie beim Oberbergischen Kreis (Bauanträge).
Die vollständigen Bauanträge sind dann einzureichen bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde
Oberbergischer Kreis
Bauaufsichtsamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Tel. (02261) 88-0
Baugenehmigungen erteilt der Oberbergischer Kreis.
§ 50 BauO NRW - Sonderbauten
§ 64 BauO NRW - Einfaches Baugenehmigungsverfahren
§ 65 BauO NRW - Baugenehmigungsverfahren
§ 77 BauO NRW - Vorbescheid
§ 63 BauO NRW - Baugenehmigungsfreies Bauen
Bitte Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes liegt.
Gemäß § 63 der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen ist es möglich, für Bauvorhaben innerhalb von Bebauungs- bzw. Durchführungsplänen Anträge für baugenehmigungsfreies Bauen einzureichen. Wenn die Erschließung gesichert ist, kann mit einer Freistellung in wenigen Tagen gerechnet werden.
Die Gebühr gemäß Gebührenordnung beträgt 50,00 €.
Die geforderten Vordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Oberbergischen Kreises.
Hinweise und Besonderheiten
Der zuständige Sachbearbeiter für die Gemeinde Engelskirchen ist für die Gemarkung Ründeroth:
Herr Renkawitz
Telefon: (02261) 88-6520
Fax: (02261) 88-972-6520
joachim.renkawitz@obk.de
Für die Gemarkung Ober- und Unter-Engelskirchen:
Frau Alimoradi
Telefon: (02261) 88-6522
Fax: (02261) 88-972-6522
maria.alimoradi@obk.de
Die offiziellen Sprechzeiten der Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes sind
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
Zu diesen Zeiten sind die Sachbearbeiter telefonisch und persönlich zu erreichen. Besondere Bauanträge sollten vorab mit den Sachbearbeitern vorbesprochen werden.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich 3.1 - Planung, Hochbau, Liegenschaften
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 03.01.2024 09:52 Uhr
Verfahrensablauf
Auskünfte zum Bauantrag, sowie über das Einreichen der notwendigen Unterlagen erhalten Sie vorab durch die Gemeinde Engelskirchen. Entsprechende Vordrucke finden Sie beim Oberbergischen Kreis (Bauanträge).
Die vollständigen Bauanträge sind dann einzureichen bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde
Oberbergischer Kreis
Bauaufsichtsamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Tel. (02261) 88-0
Baugenehmigungen erteilt der Oberbergischer Kreis.
§ 50 BauO NRW - Sonderbauten
§ 64 BauO NRW - Einfaches Baugenehmigungsverfahren
§ 65 BauO NRW - Baugenehmigungsverfahren
§ 77 BauO NRW - Vorbescheid
§ 63 BauO NRW - Baugenehmigungsfreies Bauen
Bitte Informieren Sie sich vorab, ob Ihr Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes liegt.
Gemäß § 63 der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen ist es möglich, für Bauvorhaben innerhalb von Bebauungs- bzw. Durchführungsplänen Anträge für baugenehmigungsfreies Bauen einzureichen. Wenn die Erschließung gesichert ist, kann mit einer Freistellung in wenigen Tagen gerechnet werden.
Die Gebühr gemäß Gebührenordnung beträgt 50,00 €.
Die geforderten Vordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Oberbergischen Kreises.
Der zuständige Sachbearbeiter für die Gemeinde Engelskirchen ist für die Gemarkung Ründeroth:
Herr Renkawitz
Telefon: (02261) 88-6520
Fax: (02261) 88-972-6520
joachim.renkawitz@obk.de
Für die Gemarkung Ober- und Unter-Engelskirchen:
Frau Alimoradi
Telefon: (02261) 88-6522
Fax: (02261) 88-972-6522
maria.alimoradi@obk.de
Die offiziellen Sprechzeiten der Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes sind
Dienstags von 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
Zu diesen Zeiten sind die Sachbearbeiter telefonisch und persönlich zu erreichen. Besondere Bauanträge sollten vorab mit den Sachbearbeitern vorbesprochen werden.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9178/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie