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 Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan gibt als langfristiges Planungsinstrument die Ziele für die bauliche Entwicklung der Gemeinde Engelskirchen vor. Er legt fest, in welchen Bereichen eine bauliche Entwicklung für Gewerbe oder Wohnen stattfinden soll und wo eine landwirtschaftliche oder forstliche Nutzung erfolgen soll.
Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitende Bauleitplanung bezeichnet.
Er ist nur für Behörden verbindlich. Für die Grundstückseigentümer leiten sich keine Rechtsansprüche aus dem Flächennutzungsplan ab.

Bebauungspläne regeln für ausgewählte Bereiche konkret die Festsetzungen über die Baumöglichkeiten auf den einzelnen Grundstücken des jeweiligen Geltungsbereiches.

Die Pläne liegen im Fachbereich 3 - Technische Dienste - zu jedermanns Einsichtnahme bereit und werden auf Wunsch erläutert. Hier erfahren Sie also, ob und in welcher Form Ihr Grundstück baulich nutzbar ist. Auch die Offenlagen von laufenden Planverfahren erfolgen hier im Fachbereich 3, Rathaus, 1. OG, Zimmer 229.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 3.1 - Planung, Hochbau, Liegenschaften
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 13.09.2021 10:39 Uhr