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 Bebaubarkeit von Grundstücken

Ob Ihr Grundstück bebaut werden kann, ob ein Anbau zulässig ist, oder wie die planungsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes zurzeit ist,

§ 34 Baugesetzbuch Innenbereich
§ 35 Baugesetzbuch Außenbereich
§ 30 Baugesetzbuch Bebauungsplan

erfragen Sie unter Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer im Fachbereich 3 - Technische Dienste - der Gemeinde Engelskirchen. 
Jede Anfrage, ob von Eigentümern oder Architekten, muss einzeln überprüft werden. Auskünfte hierzu können dann kurzfristig erteilt werden.
Über Bauanträge / Bauvoranfragen im Außenbereich entscheidet der Bauausschuss der Gemeinde Engelskirchen.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 3.1 - Planung, Hochbau, Liegenschaften
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 13.09.2021 10:41 Uhr