BIS: Suche und Detail

 Beglaubigung von Schriftstücken

Um die Beglaubigung von Kopien bzw. Abschriften vornehmen zu können, müssen die Originale/Urschriften vorgelegt werden. Es erfolgt ein Abgleich der Kopie mit dem Original. Die Kopie kann vom Bürgerbüro erstellt werden.

Unterlagen

  • Originale
  • Gegebenenfalls entsprechende Anzahl der Fotokopien
  • Gegebenenfalls die Anforderung der Rentenstelle

Kosten

  • Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen etc. kosten 4,70 Euro
    (bei mehrfach Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Seite auf 2,35 Euro)

  • Fotokopien, die von uns angefertigt werden kosten:
     DIN A4 je Seite   0,70 Euro
     ab der 11. Seite    0,40 Euro
     größeres Format  0,90 Euro
       
     Farbkopien DIN A4  1,20 Euro
     DIN A3  1,70 Euro

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 27.01.2023 07:45 Uhr