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 Beglaubigung von Unterschriften

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder die aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist.

Der Beglaubigungsvermerk muss folgende Angaben enthalten:

  • Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist
  • genaue Bezeichnung des-/ derjenigen, dessen/deren Unterschrift beglaubigt wird
  • Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten
  • Dienstsiegel

Unterlagen

Ausweispapiere

Kosten

Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet je Unterschrift 2,70 Euro.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 27.01.2023 07:45 Uhr