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Bordsteinabsenkungen
Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken.
Die anfallenden Kosten zur Änderung der Bordsteinabsenkung / Grundstückseinfahrt sind durch den Antragsteller zu tragen.
Die Absenkung darf nur von einer zugelassenen Firma ausgeführt werden, die die Gewähr dafür bietet, dass die Arbeiten sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
Der Antrag ist gemeinsam von dem/der Eigentümer/in des Grundstückes und von der ausführenden Firma zu unterschreiben.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 3.2 - Tiefbau
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 13.09.2021 11:01 Uhr
Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken.
Die anfallenden Kosten zur Änderung der Bordsteinabsenkung / Grundstückseinfahrt sind durch den Antragsteller zu tragen.
Die Absenkung darf nur von einer zugelassenen Firma ausgeführt werden, die die Gewähr dafür bietet, dass die Arbeiten sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
Der Antrag ist gemeinsam von dem/der Eigentümer/in des Grundstückes und von der ausführenden Firma zu unterschreiben.
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