BIS: Suche und Detail

 Beurkundungen von Sterbefällen

Wenn eine Person in der Gemeinde Engelskirchen verstorben ist, so wird ihr Tod beim Standesamt Engelskirchen beurkundet. In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen. Das Bestattungshaus wird unter Vorlage der erforderlichen Dokumente die Beurkundung des Sterbefalles beantragen und erledigt (je nach Auftrag) auch weitere Formalitäten. Wenn ein Bestattungsunternehmen beauftragt wurde, ist es nicht erforderlich, dass Angehörige persönlich beim Standesamt erscheinen. Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss ein Sterbefall angezeigt werden.

Unterlagen

  • Die ärztliche Todesbescheinigung ist in jedem Fall vorzulegen.
  • Soweit die Person in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung (auch Seniorenheim) verstorben ist, muss der Todesbescheinigung die schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung beigefügt werden.

Zur Beurkundung eines Sterbefalles sind jedoch weitere Urkunden erforderlich, zum Beispiel:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Eventuell Personalausweis oder Reisepass des/der Anzeigenden
  • Geburtsurkunde
  • Eheregisterauszug
  • eventuell Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • eventuell Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartner:in

Kosten

  • Die Gebühr für die 1. Sterbeurkunde beträgt: 10,00 Euro.
  • Die Gebühr für jede weitere Sterbeurkunde beträgt: 5,00 Euro. 
  • Urkunden für die Sozialversicherung (z.B. Rente) sind gebührenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

Gerne können Sie uns vorab die Unterlagen per E-Mail an standesamt@engelskirchen.de senden.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 07.03.2022 10:17 Uhr