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Beurkundungen von Geburten
Kinder, die im Gemeindegebiet Engelskirchen geboren werden, sind beim Standesamt Engelskirchen zu beurkunden. Die Frist für die Anzeige einer Geburt beträgt eine Woche.
Unterlagen
- Zeigt ein Elternteil oder eine berechtigte bzw. verpflichtete Person eine Geburt an, ist in jedem Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Anzeigenden vorzulegen.
- Die Geburtsbescheinigung des Arztes/der Ärztin oder der Hebamme/des Geburtshelfers und die unterschriebene Anzeige der Eltern mit der Vornamensgebung sind erforderlich.
- Sind die Eltern verheiratet ist das Stammbuch mit der Eheurkunde mitzubringen. Aus der Eheurkunde sollte die Namensführung der Eltern hervorgehen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist von beiden Elternteilen eine Geburtsurkunde vorzulegen.
In allen Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen.
Kosten
- Die Gebühr für die 1. Geburtsurkunde beträgt: 10,00 Euro
- Die Gebühr für jede weitere Geburtsurkunde beträgt: 5,00 Euro
- Urkunden für Kindergeld, Krankenkasse und so weiter sind gebührenfrei.
Hinweise und Besonderheiten
Zu dem Thema „Vornamen“ gibt es eine Vielzahl von Literatur, auch das Internet bietet verschiedene Suchmöglichkeiten, doch wenn Sie sicher sein wollen, ob der von Ihnen gewünschte Vorname wirklich eintragungsfähig ist, sollten Sie sich an die
Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS)
Herrn Dr. Müller
zuständig für die Vornamensberatung
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Telefon: (0190) 870065
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02263 83-147
Fax.: 02263 83-8147
E-Mail: daniel.bodenteich@engelskirchen.de
Fachleiter*in
Tel.: 02263 83-203
Fax.: 02263 83-8203
E-Mail: vanessa.wiltink@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 07.03.2022 10:14 Uhr
Kinder, die im Gemeindegebiet Engelskirchen geboren werden, sind beim Standesamt Engelskirchen zu beurkunden. Die Frist für die Anzeige einer Geburt beträgt eine Woche.
- Zeigt ein Elternteil oder eine berechtigte bzw. verpflichtete Person eine Geburt an, ist in jedem Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Anzeigenden vorzulegen.
- Die Geburtsbescheinigung des Arztes/der Ärztin oder der Hebamme/des Geburtshelfers und die unterschriebene Anzeige der Eltern mit der Vornamensgebung sind erforderlich.
- Sind die Eltern verheiratet ist das Stammbuch mit der Eheurkunde mitzubringen. Aus der Eheurkunde sollte die Namensführung der Eltern hervorgehen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist von beiden Elternteilen eine Geburtsurkunde vorzulegen.
In allen Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen.
Zu dem Thema „Vornamen“ gibt es eine Vielzahl von Literatur, auch das Internet bietet verschiedene Suchmöglichkeiten, doch wenn Sie sicher sein wollen, ob der von Ihnen gewünschte Vorname wirklich eintragungsfähig ist, sollten Sie sich an die
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Herrn Dr. Müller
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