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Namenserklärungen von Spätaussiedler:innen gem. § 94 BVFG
Wenn Sie Spätaussiedler:in sind, haben Sie die Möglichkeit für Ihren Namen die deutsche Schreibweise zu wählen, Ihren Vatersnamen abzulegen oder Ihren Familien- oder Ehenamen neu zu bestimmen.
Die Erklärung kann nur einmalig abgegeben werden und ist unwiderruflich.
Unterlagen
Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurkunde und sofern vorhanden Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Registrierschein
- Reisepass
Urkunden in kyrillischer Schrift müssen entsprechend der ISO-Norm übersetzt werden.
Kosten
Die Gebühren für die Erklärungen zur Namensführung von Spätaussiedler:innen betragen inkl. einer Bescheinigung über die neue Namensführung 30,00 Euro.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 08.03.2022 12:50 Uhr
Wenn Sie Spätaussiedler:in sind, haben Sie die Möglichkeit für Ihren Namen die deutsche Schreibweise zu wählen, Ihren Vatersnamen abzulegen oder Ihren Familien- oder Ehenamen neu zu bestimmen.
Die Erklärung kann nur einmalig abgegeben werden und ist unwiderruflich.
Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurkunde und sofern vorhanden Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Registrierschein
- Reisepass
Urkunden in kyrillischer Schrift müssen entsprechend der ISO-Norm übersetzt werden.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9302/show